Mit Einführung des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 sind die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Die Zollbehörden sind verpflichtet, alle Bewilligungen, welche vor dem 01.05.2016 erteilt worden sind – neu zu bewerten. Seit dem ersten Quartal 2017 erhalten Unternehmen hierzu eine postalische Information ihres zuständigen Hauptzollamtes, mit der Bitte entsprechende Informationen zur Neubewertung unternehmensseitig beizutragen.