Neubewertungen von bestehenden Bewilligungen nach dem Unionszollkodex – Post vom Hauptzollamt

Mit Einführung des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 sind die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Die Zollbehörden sind verpflichtet, alle Bewilligungen, welche vor dem 01.05.2016 erteilt worden sind – neu zu bewerten. Seit dem ersten Quartal 2017 erhalten Unternehmen hierzu eine postalische Information ihres zuständigen Hauptzollamtes, mit der Bitte entsprechende Informationen zur Neubewertung unternehmensseitig beizutragen.

Bildquelle: Martin Moritz_pixelio

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