(JEFTA) EU-Japan Freihandelsabkommen

Das Abkommen wurde am 27. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.

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Bis dahin ist dies vorläufig anwendbar. Im Abkommen wurde ein Zollabbau von insgesamt rund einer Milliarde Euro jährlich für Ursprungsware der EU oder aus Japans abgestimmt. Dennoch werden nicht alle Zölle sofort abgebaut. Man setzt auf die sogenannten Abbaustufen, welche über mehrere Jahre die Zölleveringern. In dem Abbkommen wurden für die HS Positionen entsprechende Zeitpläne festgelegt.

Wichtig:  Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft kann nur über die Erklärung auf einem Handelsdokument angewendet werden. Die Nutzung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist in diesem Abkommen nicht vorgesehen.

USA aktuell! – Änderungen für die Einreise von Doppelstaatsbürgern

Am 31. Januar 2017 wurde das Einreiseverbot für Doppelstaatsbürger zurückgenommen. Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit sind nach dem aktuellen Stand von der Executive Order ausgenommen und zur Einreise in die USA und Visumbeantragung (Nichteinwanderungsvisa/Einwanderungsvisa) zu den bisherigen Bedingungen berechtigt.

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Vergangenen Freitag wurde bekannt das die US-Regierung einen Präsidial-Erlass erließ, durch den Personen mit Pässen aus Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien einem Einreiseverbot und Visastopp für einen Zeitraum von zunächst 90 Tagen, d. h. bis 27.04.2017, unterliegen.

Voraussetzung ist, dass die Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft einen Pass besitzen, der nicht von einem der laut Dekret gesperrten Länder ausgestellt ist. Das bedeutet, dass Personen mit z. B. iranischer Staatsangehörigkeit und deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrem deutschen Pass und der GreenCard oder ihrem gültigen Nichteinwanderungsvisum ab sofort wieder in die Vereinigten Staaten reisen dürfen.

Selbiges gilt für die Visumerteilung: Betroffene Doppelstaatsbürger aus den sieben Ländern können ausschließlich mit einem Reisepass eines nicht gesperrten Landes ein US-Visum beantragen. Bitte beachten Sie: Für Doppelstaatsbürger aus Irak, Iran, Sudan und Syrien gilt weiterhin der „Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act of 2015“, der Anfang letzten Jahres wirksam wurde. Diese Personen benötigen zur Einreise in die USA zwingend ein US-Visum, auch wenn die zweite Staatsangehörigkeit theoretisch zur visumfreien Einreise in die USA berechtigen würde (z. B. Deutsch-Iraner).

Siehe auch: www.usvisaservice.de/visum-usa/visa-waiver-program-esta