Neubewertungen von bestehenden Bewilligungen nach dem Unionszollkodex – Post vom Hauptzollamt

Mit Einführung des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 sind die Voraussetzungen für zollrechtliche Bewilligungen angepasst worden. Die Zollbehörden sind verpflichtet, alle Bewilligungen, welche vor dem 01.05.2016 erteilt worden sind – neu zu bewerten. Seit dem ersten Quartal 2017 erhalten Unternehmen hierzu eine postalische Information ihres zuständigen Hauptzollamtes, mit der Bitte entsprechende Informationen zur Neubewertung unternehmensseitig beizutragen.

Bildquelle: Martin Moritz_pixelio

Die Abfrage der im Rahmen der Neubewertung zu prüfenden Bewilligungskriterien erfolgt mithilfe sogenannter Fragenkataloge zur Selbstbewertung. Diese sind bereits aus den Antragsverfahren zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) bekannt. Viele Unternehmen sind allein schon damit überfordert und rechtsunsicher.

Unser Team bietet Unternehmen Unterstützung bei der Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen an sowie prüft nach Aufwand und Nutzen. Sprechen Sie uns hierzu an, wir vereinbaren sehr gern mit Ihnen ein Gesprächstermin.

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