Entscheidung! Steuer-ID: EuGH billigt die Abfrage der Steuer-ID bei Neubewertung von Bewilligungen

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Mit Urteil vom 16.01.2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Abfrage der Steuer ID bei zollrechtlichen Neubewertungen von Bewilligungen, nicht gegen EU Recht verstößt.

Einzig und allein die Einschränkung des Personenkreises, lt. Art. 24 Abs. 1 UZK-IA, bleibt ein kleiner Gewinn für Unternehmen. Hier wird auf Unternehmensverantwortliche (Inhaber, Geschäftsführer) und Personen, die für Zollangelegenheiten zuständig sind, die Abfrage der Steuer ID in Frage kommen.

Anhänge der EG-Dual-Use-Verordnung aktualisiert

Die EU hat mit der Delegierter Verordnung vom 10. Oktober 2018 die Aktualisierung der Anhänge I, IIa bis IIg und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) veranlasst. Dies betrifft die Listen der Ausfuhr (Anhang I) oder innergemeinschaftlichen Verbringung (Anhang IV, Teilmenge von Anhang I)

Das BAFA hat auf der Webseite einen
Änderungsüberblick eingestellt.

Hinweis: Diese sind aber noch nicht mit in das Umschlüsselungsverzeichnis aufgenommen


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(JEFTA) EU-Japan Freihandelsabkommen

Das Abkommen wurde am 27. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 1. Februar 2019 in Kraft.

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Bis dahin ist dies vorläufig anwendbar. Im Abkommen wurde ein Zollabbau von insgesamt rund einer Milliarde Euro jährlich für Ursprungsware der EU oder aus Japans abgestimmt. Dennoch werden nicht alle Zölle sofort abgebaut. Man setzt auf die sogenannten Abbaustufen, welche über mehrere Jahre die Zölleveringern. In dem Abbkommen wurden für die HS Positionen entsprechende Zeitpläne festgelegt.

Wichtig:  Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft kann nur über die Erklärung auf einem Handelsdokument angewendet werden. Die Nutzung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist in diesem Abkommen nicht vorgesehen.